Inkrafttreten dieses Dokuments
Bei Unstimmigkeiten zwischen dieser Fassung und der englischen Fassung dieses Dokuments ist die englische Fassung maßgebend.
Die aktualisierte Fassung tritt nach folgendem Zeitplan in Kraft:
• Neue Abonnements
Gilt ab sofort für alle Konten, die am oder nach dem 24. August 2026 erstellt wurden
• Bestehende Abonnements
Gilt ab dem nächsten Verlängerungsdatum am oder nach dem 23. September 2026

Dieser Vertrag wird zwischen YourSky.blue GmbH (UID: CHE-287.055.487) als “Dienstleister” und dem Unternehmen/der natürlichen Person, die diese Bedingungen akzeptiert (im Folgenden als “Kunde” bezeichnet), abgeschlossen.

Dieser Vertrag gilt als genehmigt und tritt sofort in Kraft, sobald der Kunde sie während des Abonnementprozesses akzeptiert oder sobald der Kunde die erste Zahlung für ein Abonnement vornimmt, je nachdem, was zuerst eintritt.

Beide Parteien vereinbaren Folgendes:

1. Dienstleistungen

  • Die tatsächlich als Service für den Kunden bereitgestellten Softwarelösungen sind im erworbenen Abonnementplan angegeben (par exemple, Dependency Track SaaS Standard ou Dependency Track SaaS High Availability).

  • Die zulässigen Funktionen, die Rechenressourcenzuweisung und die Anzahl der Benutzer mit Zugriffsberechtigung auf den Service variieren je nach spezifischem Abonnementplan und erworbener Volumenstufe.

2. Zugang zu den Dienstleistungen

  • Das System ist normalerweise 24/7 nach bestem Bemühen verfügbar.

  • Die Verfügbarkeitsziele hängen vom vom Kunden erworbenen Abonnementplan ab, wie auf der Seite Pricing angegeben:

    • Standard Tier : Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit über 90 Tage von mindestens 99,7 % für die KernServices an, ausgenommen geplante Wartungsfenster und Ereignisse höherer Gewalt.

    • High Availability (HA) Tier : Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit über 90 Tage von mindestens 99,9 % für die zentrale Dependency-Track-Produktions-Engine an, unterstützt durch redundante Rechenressourcen über mehrere Zonen und automatisierte Failover-Funktionen.

  • Fällt die Verfügbarkeit des KernServices während eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen unter das anwendbare Ziel, kann der Kunde eine Servicegutschrift in Höhe des anteiligen Werts der übermäßigen Ausfallzeit verlangen, begrenzt auf 10 % der monatlichen Abonnementgebühr für diesen Zeitraum.

  • Die regulären Wartungsfenster sind samstags von 9:00 bis 12:00 CET vorgesehen. Außergewöhnliche dringende Wartungsarbeiten können je nach tatsächlichem Bedarf jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

  • Während der Wartung kann der Service nur eingeschränkt verfügbar oder vorübergehend deaktiviert sein.

3. Verantwortung des Anbieters

  • Während der Abonnementlaufzeit hat der Kunde gemäß dem anwendbaren Service-Level-Ziel Zugriff auf die erworbenen Services in einer online verfügbaren Cloud-Umgebung.

  • Die Verantwortung des Anbieters ist beschränkt auf:

    • Die Servicelösung online zu hosten und zu warten.

    • Die Servicelösung und die zugrunde liegende Infrastruktur zu überwachen und zu aktualisieren, um eine gute Servicequalität aufrechtzuerhalten.

    • Die anfänglichen Administrationsanweisungen für die Verbindung zur erworbenen Servicelösung bereitzustellen.

    • Den Kunden über wesentliche Änderungen zu informieren, die seinen Zugang zur Lösung erheblich beeinträchtigen könnten.

    • Technischen Support zu leisten, der auf die Wiederherstellung des normalen Servicebetriebs beschränkt ist.

  • Spezifische Kundenanfragen, kundenspezifische Erweiterungen, praktische Migrationsunterstützung, Ursachenanalysen, Datenwiederherstellung, umfangreiche Performance-Fehleranalysen oder Support, der über die Wiederherstellung der Standard-Servicefunktionen hinausgeht, sind nicht durch die Abonnements Standard oder High Availability abgedeckt. Solche Leistungen können separat nach Zeit und Material, gegen eine Pauschalgebühr oder im Rahmen einer zusätzlichen Servicevereinbarung angeboten werden.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss:

  • Eine gültige E-Mail-Adresse unterhalten, um kritische Betriebs- und Abrechnungsmitteilungen des Anbieters zu erhalten.

  • Sicherstellen, dass Zahlungsinformationen und Abrechnungskontaktdaten jederzeit aktuell sind.

  • Alle Gebühren fristgerecht bezahlen, um eine ununterbrochene Nutzung des Services sicherzustellen und Verwaltungsgebühren für eine Sperrung zu vermeiden.

  • Über die eigene Internetverbindung auf die Lösung zugreifen und alle damit verbundenen Verbindungskosten tragen.

  • Über ausreichende technische Kenntnisse zur Nutzung der Lösung verfügen oder eine externe Schulung absolvieren.

  • Die Lösung ausschließlich für ihren vorgesehenen Zweck verwenden.

  • Die Abonnementgrenzen einhalten und deren Einhaltung sicherstellen (par exemple, nombre d’utilisateurs, projets, débit API) conformément au plan d’abonnement actif, ou procéder à une mise à niveau vers un niveau de volume ou un plan supérieur avant de dépasser les seuils applicables.

  • Geeignete betriebliche Maßnahmen zur Sicherung der Systemkonfiguration, Berechtigungen und Vertraulichkeit von Zugangsdaten umsetzen und lokale Backups oder Kopien wichtiger Betriebsdaten aufbewahren.

  • Den Anbieter unverzüglich über jeden unbefugten Kontozugriff oder jede Sicherheitsverletzung informieren.

  • Garantieren, dass er sich nicht in einer Jurisdiktion befindet, nicht unter deren Kontrolle steht und weder Staatsangehöriger noch Einwohner einer Jurisdiktion ist, die schweizerischen, EU- oder US-Sanktionen oder Embargos unterliegt.

5. Kundendaten

Wir verpflichten uns, die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Informationen unter strikter Einhaltung der schweizerischen und europäischen Datenschutzgesetze zu schützen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Privacy Policy unter https://yoursky.blue/de/recht/datenschutzbestimmungen.

Für Daten, die in unseren Lösungen verarbeitet oder gespeichert werden:

  • Der Kunde handelt als alleiniger Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und trägt die alleinige Verantwortung für alle über die Lösung bereitgestellten oder verwalteten Daten.

  • Die zentralen Anwendungsdaten des Kunden werden in einer Multicloud-Umgebung gehostet, wobei sich die primären Produktionsserver in der Schweiz befinden. Zur Erbringung wesentlicher Plattformdienste beauftragen wir spezialisierte globale Unterauftragsverarbeiter, die durch Data Processing Addendums (DPA) gebunden sind und einen Schutz bieten, der den schweizerischen Standards und der DSGVO gleichwertig ist. Wir verkaufen niemals Kundendaten.

  • Die Kundendaten werden während der Übertragung und im Ruhezustand verschlüsselt.

  • Der Anbieter wird Kundendaten weder an Dritte noch an staatliche Behörden weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erbringung der Services erforderlich oder aufgrund einer gültigen, bindenden rechtlichen Anordnung (z. B. eines Gerichtsbeschlusses). Soweit gesetzlich zulässig, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über eine solche rechtliche Anforderung informieren.

  • Nach Beendigung des Abonnements treten die Kundendaten in eine 14-tägige Wiederherstellungsfrist ein, während der die Konfigurationsdaten offline genommen werden. Die Datenwiederherstellung während dieses Zeitraums unterliegt einer Gebühr von 250 CHF (ohne Steuern). Nach Ablauf der 14-tägigen Wiederherstellungsfrist werden alle Kundendaten dauerhaft und unwiderruflich gelöscht.

  • Bei der Lösung Software Health Indicator bleiben die Einträge zur Softwaregesundheit des Kunden auch nach Beendigung des Abonnements in unserem öffentlichen Index sichtbar. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, diese Einträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu ändern oder zu löschen.

  • Die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung richtet sich nach dem Data Processing Agreement (“DPA”) disponible à https://yoursky.blue/legal/dpa, qui fait partie intégrante du diese Vereinbarung.

6. Abonnementlaufzeit, Upgrades und Verlängerungen

Das Startdatum wird festgelegt, wenn der Service aktiviert und als einsatzbereit gemeldet wird, und markiert den Beginn des Abrechnungszyklus.

Serviceabonnements werden monatlich oder jährlich wiederkehrend abgeschlossen.

  • Automatische Verlängerung : Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge, sofern sie nicht vor dem letzten Tag des aktiven Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

  • Self-Service-Upgrades : Der Kunde kann seine Abonnementstufe upgraden (par exemple, de Standard à High Availability) oder die zulässigen Volumenlimits jederzeit über das Abrechnungsportal oder eine Supportanfrage erweitern.

  • Sofortige Aktivierung des Upgrades : Upgrades werden unmittelbar nach erfolgreicher Autorisierung der anteiligen Gebührendifferenz für den verbleibenden aktiven Abrechnungszyklus wirksam.

  • Herabstufung des Plans : Herabstufungen der Planstufe oder während des Zyklus beantragte Volumenreduzierungen werden zu Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums wirksam. Für ungenutzte Kapazität vor dem Verlängerungsdatum werden keine anteiligen Rückerstattungen oder Gutschriften gewährt.

  • Volumen-Compliance : Die Betriebsvolumina werden regelmäßig geprüft. Es bleibt in der Verantwortung des Kunden, seine Planstufe oder Volumenkapazität vor Überschreitung der Limits des aktiven Plans zu erhöhen. Eine Überschreitung der Limits kann zu automatischen anteiligen Abrechnungsanpassungen oder einer vorübergehenden Einschränkung des Services führen.

7. Abrechnung und Zahlung

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Komfortpreise in anderen wichtigen Währungen können regelmäßig angepasst werden, um Wechselkursschwankungen zu Beginn eines Abrechnungszyklus widerzuspiegeln.

  • Automatische Abbuchung : Die Zahlung wird automatisch über die hinterlegte primäre Zahlungsmethode des Kunden abgewickelt.

  • Sofortige Autorisierung für Upgrades : Die Einleitung eines Plan-Upgrades oder einer Volumenerweiterung während des Zyklus stellt eine ausdrückliche Ermächtigung des Anbieters dar, die anteilige Gebührendifferenz sofort über die hinterlegte Zahlungsmethode des Kunden abzubuchen.

  • Fehlgeschlagene Zahlung und Kulanzfrist : Wenn die Zahlung für eine Verlängerung oder ein Upgrade fehlschlägt, hat der Kunde 7 Kalendertage Zeit, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren. Der Servicezugang kann während dieses Zeitraums eingeschränkt werden. Am 8. Tag wird das Abonnement offiziell Gekündigt.

  • Reaktivierungsfrist : Ein gekündigtes Abonnement kann innerhalb von 5 Kalendertagen (120 Stunden) durch Begleichung der ausstehenden Gebühren reaktiviert werden. Die Reaktivierung begründet keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Services oder eine Gutschrift für während der Kündigung entstandene Ausfallzeiten.

8. Steuern

  • Alle auf unserer Plattform und unseren Marketingkanälen angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Steuern.

  • Die anwendbaren Steuern (einschließlich Schweizer Mehrwertsteuer oder regionaler Verkaufssteuern) variieren je nach Gerichtsbarkeit des Kunden und werden bei der Zahlungsabwicklung oder Rechnungsstellung berechnet und hinzugefügt. Der Kunde bleibt für alle anwendbaren Steuern verantwortlich. Änderungen gesetzlicher Steuersätze werden automatisch angewendet und begründen kein Recht auf vorzeitige Beendigung der Vereinbarung.

9. Kündigung

  • Kündigung durch den Kunden : Der Kunde kann den Service kündigen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern, indem er sein Abonnement vor Ablauf des aktiven Abrechnungszeitraums über das Marketplace-Portal kündigt.

  • Kündigung durch den Anbieter : Der Anbieter kann ein Abonnement mit einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat per E-Mail kündigen.

  • Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund : Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt, Sanktionen/Exportkontrollen verletzt oder Aktivitäten ausübt, die die Plattform oder andere Mandanten einem betrieblichen oder rechtlichen Risiko aussetzen.

10. Erstattung

Für jede nach dieser Vereinbarung vorgenommene Geldrückerstattung fällt eine Verwaltungsbearbeitungsgebühr von 10 % des erstatteten Betrags an, mindestens jedoch 250 CHF (ohne Steuern).

Diese Verwaltungsgebühr gilt nicht für:

  • Eine vom Anbieter gemäß Abschnitt 9 ohne Grund eingeleitete Kündigung.

  • Automatische anteilige Kontenanpassungen aufgrund von Self-Service-Plan-Upgrades gemäß Abschnitt 6.

11. Haftungsbeschränkung

Im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang:

  • Die gesamte kumulierte Haftung einer Partei aus dieser Vereinbarung darf die vom Kunden für den aktiven Abonnementzeitraum gezahlten, noch nicht verbrauchten Gebühren nicht überschreiten.

  • Keine Partei haftet für indirekte, Straf- oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Einnahmen, entgangener Geschäfte oder Kosten der Datenwiederherstellung.

  • Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle (höhere Gewalt), ausgenommen Zahlungsverpflichtungen.

  • Wenn die Nichtverfügbarkeit des Services unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit des Anbieters zurückzuführen ist, darf die maximale Haftung nicht geringer sein als eine volle Monatsgebühr des für den Kunden geltenden Abonnements.

12. Streitbeilegung

Im Falle einer Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung:

  • Erstverhandlung : Die Parteien werden zunächst versuchen, die Angelegenheit einvernehmlich durch schriftliche Kommunikation per E-Mail zu lösen.

  • Geschäftsführertreffen : Wenn die Angelegenheit nicht innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen gelöst wird, führen Vertreter beider Parteien innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ein Online-Treffen durch, um nach Treu und Glauben zu verhandeln.

  • Gerichtsstand : Nicht beigelegte Streitigkeiten werden ausschließlich den zuständigen Gerichten in Conthey, Schweiz, vorgelegt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Schweizer Recht und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Conthey, Schweiz.

14. Exportkontrolle und Sanktionen

Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren schweizerischen, EU- und internationalen Vorschriften zur Exportkontrolle und zu Handelssanktionen einzuhalten. Der Zugriff auf die Services durch technische Umgehungsmittel (wie nicht autorisierte VPN-Proxys) aus einer sanktionierten Region stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

15. Sonstige Bestimmungen

  • Sonderbedingungen : Sonderwünsche oder kundenspezifische Bereitstellungsmodelle erfordern eine vorherige schriftliche Genehmigung oder eine individuelle Vereinbarung, die zu den Standardtarifen (250 CHF/Stunde, ohne Steuern) oder den vereinbarten Pauschalgebühren abgerechnet wird.

  • Änderung der Bedingungen : Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per E-Mail oder Plattformbenachrichtigung ändern. Die fortgesetzte Nutzung des Services nach dem Verlängerungsdatum gilt als vollständige Annahme der geänderten Bedingungen.